JUGENDRING 
 LANDKREIS ROSTOCK 
 

Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit

Jede Organisation, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung für ihren Schutz. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, Instrumente und Ansprechpersonen im Landkreis Rostock.


Rechtliche Grundlagen

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§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag

Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Für Vereine bedeutet das: klare interne Ansprechpersonen und definierte Abläufe, bevor ein Fall eintritt.

§ 72a SGB VIII – Führungszeugnis-Pflicht

Geförderte Träger müssen durch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Voraussetzung für Fördermittel.

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Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das JuSchG regelt Altersgrenzen bei Alkohol, Tabak und Aufenthaltszeiten bei Veranstaltungen. Vereine müssen diese Vorgaben bei öffentlichen Veranstaltungen aktiv umsetzen.



Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)

Wer braucht es?

Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen. Bei Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Organisationen ist Gebührenbefreiung möglich.

  • Beantragung online beim Bundesamt für Justiz möglich
  • Gebührenbefreiung: Bescheinigung des Vereins ausstellen
  • Vorlage beim Träger, nicht beim Verein selbst

EFZ online beantragen – Bundesamt für Justiz

→ oder bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (beachte Meldeadresse)



Schutzkonzept entwickeln

Warum ein Schutzkonzept?

Noch keine gesetzliche Pflicht für rein ehrenamtliche Organisationen – der Jugendring empfiehlt es ausdrücklich. Wird zunehmend als Fördervoraussetzung erwartet und stärkt das Vertrauen von Eltern und Mitgliedern.

Mindestbestandteile: Risikoanalyse · Verhaltenskodex · Beschwerdeverfahren · Benennung einer Ansprechperson für Kinderschutz

Beratung: Kinderschutzkoordinatorin

Tatjana Blum

Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
Tel. 03843 755-52004
tatjana.blum@lkros.de

Kostenlose Erstberatung für Vereine im Landkreis Rostock.                                  


Meldewege und Beratungsstellen

Jugendamt / Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe                                  

Güstrow: Am Wall 3-5, 18273 Güstrow · Tel. 03843 755-0
Bad Doberan: August-Bebel-Str. 3, 18209 Bad Doberan
Notdienst (24/7 erreichbar): 03843 / 855-3428

Hotlines:
Kinderschutzhotline MV: 0800 1414 007 (24/7 erreichbar)
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr)
Elterntelefon: 0800 111 05 50


Fachberatungsstellen:
Kinderschutzbund MV · STARK MACHEN Rostock

Was der Jugendring unterstützt

  • Informationen beim Abschluss der Vereinbarung nach § 72a                        
  • Formulare zum EFZ als Download
  • Beratungsvermittlung zum Schutzkonzept

→ kontakt@jugendring-lkros.de
Tel. 01575 533 55 79