Kinder- und Jugendschutz in der Vereinsarbeit
Jede Organisation, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung für ihren Schutz. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, Instrumente und Ansprechpersonen im Landkreis Rostock.
Rechtliche Grundlagen
§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag
Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Für Vereine bedeutet das: klare interne Ansprechpersonen und definierte Abläufe, bevor ein Fall eintritt.
§ 72a SGB VIII – Führungszeugnis-Pflicht
Geförderte Träger müssen durch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Rostock sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Voraussetzung für Fördermittel.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das JuSchG regelt Altersgrenzen bei Alkohol, Tabak und Aufenthaltszeiten bei Veranstaltungen. Vereine müssen diese Vorgaben bei öffentlichen Veranstaltungen aktiv umsetzen.
Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Wer braucht es? Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen. Bei Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Organisationen ist Gebührenbefreiung möglich.
→ EFZ online beantragen – Bundesamt für Justiz → oder bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (beachte Meldeadresse) |
Schutzkonzept entwickeln
Warum ein Schutzkonzept? Noch keine gesetzliche Pflicht für rein ehrenamtliche Organisationen – der Jugendring empfiehlt es ausdrücklich. Wird zunehmend als Fördervoraussetzung erwartet und stärkt das Vertrauen von Eltern und Mitgliedern. Mindestbestandteile: Risikoanalyse · Verhaltenskodex · Beschwerdeverfahren · Benennung einer Ansprechperson für Kinderschutz |
Beratung: Kinderschutzkoordinatorin Tatjana Blum Amt für Kinder- und Jugendhilfe Kostenlose Erstberatung für Vereine im Landkreis Rostock. |
Meldewege und Beratungsstellen
Jugendamt / Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe Güstrow: Am Wall 3-5, 18273 Güstrow · Tel. 03843 755-0 Hotlines: Fachberatungsstellen: |
Was der Jugendring unterstützt
→ kontakt@jugendring-lkros.de |
