JUGENDRING 
 LANDKREIS ROSTOCK 
 

Ehrenamt: rechtlich & praktisch

Von Steuerrecht über Versicherung bis zur Satzung: Diese Seite gibt Ehrenamtlichen und Vereinsverantwortlichen einen kompakten Überblick – rechtlich korrekt und direkt anwendbar.


Freistellung & Zeit

JuLeiCa – Jugendleiter*innen-Card

Die JuLeiCa ist der bundesweite Ausweis für ehrenamtliche Kinder- und Jugendleiter*innen. Sie ist kostenlos, gilt ab 16 Jahren und wird über den Jugendverband beantragt.

  • Kostenlos beantragbar für ehrenamtlich Tätige ab 16 Jahren
  • Belegt die Qualifikation gegenüber Arbeitgebern und Behörden
  • Grundlage für Freistellungsanspruch nach KJfG MV

JuLeiCa MV – Informationen und Antrag


Freistellung nach KJfG MV (§ 8)

Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit haben Anspruch auf bis zu 5 Werktage/Jahr bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber – für Tätigkeiten in anerkannten Jugend­zusammenschlüssen.

Landesjugendamt MV


Bildungsfreistellung (BfG M-V)

Beschäftigte können bis zu 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für Qualifizierungs­maßnahmen im Ehrenamt freigestellt werden – auch für ehrenamtliche Schulungen.

Bildungsfreistellung MV


Versicherung & Haftung

⚠ Wichtiger Hinweis

Versicherungsregelungen können sich ändern. Im Zweifel direkt bei der Unfallkasse MV (UKMV) oder dem Landesjugendamt MV nachfragen – insbesondere bei neuen Aktivitäten oder veränderten Strukturen im Verein.


Unfallversicherung

Ehrenamtliche in anerkannten Jugendverbänden sind über die Unfallkasse MV gesetzlich unfallversichert – auf Veranstaltungen, Fahrtwegen und bei Gruppenaktivitäten.

UKMV – Versicherungsschutz im Ehrenamt


Weitere Versicherungsarten

  • Ehrenamtsversicherung MV – pauschale Absicherung für nicht anderweitig versicherte Ehrenamtliche (Landespolice)
  • Haftpflichtversicherung des Vereins schützt bei Schäden gegenüber Dritten
  • Eigenschaden: in der Regel nicht abgedeckt – individuell prüfen

EAS MV – Beratung


Geld & Steuern

Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)

Bis zu 3.000 €/Jahr steuerfrei – für pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen (z. B. Trainer*innen, Gruppenleiter*innen).

Gilt auch bei mehreren Vereinen – die Gesamtsumme darf 3.000 € nicht überschreiten.

Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

Bis zu 840 €/Jahr steuerfrei – für alle anderen gemeinnützigen Tätigkeiten (z. B. Vorstand, Schatzmeister, Kassenwart).

Nicht kombinierbar mit der Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit.


Aufwandsentschädigungen & Spenden

  • Tatsächliche Auslagen (Fahrtkosten, Material) können vom Verein erstattet werden – Belege aufbewahren
  • Wer auf eine zustehende Erstattung verzichtet, kann diese als Spende geltend machen (Aufwandsspende)
  • Aufwandsspenden brauchen eine schriftliche Vereinbarung vorab und eine Spendenquittung

BMF – Steuerliche Förderung des Ehrenamts (pdf)


Vereinsrecht & Organisation

Satzung & Gemeinnützigkeit

  • Die Satzung regelt Zweck, Organe und Verfahren des Vereins
  • Gemeinnützigkeit erfordert eine nach §§ 59–63 AO anerkannte Satzung
  • Satzungsänderungen müssen ins Vereinsregister eingetragen werden
  • Mitglieder­versammlung ist das höchste Beschluss­gremium

Vorstand & Haftung

  • Der Vorstand vertritt den Verein nach außen (§ 26 BGB)
  • Ehrenamtliche Vorstände haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (§ 31a BGB)
  • Haftungsbeschränkung gilt auch für einfache Vereinsmitglieder (§ 31b BGB)

Vereinsrecht.de – Ratgeber für Vereine


Veranstaltungen & Ferienfahrten

Aufsichtspflicht

  • Bei Minderjährigen: angemessene Aufsicht abhängig von Alter, Situation und Aktivität
  • Aufsicht muss nicht ununterbrochen sein – aber vorhersehbare Risiken minimieren
  • Gruppenleitung und Betreuungsschlüssel im Voraus schriftlich festhalten
  • Elterliche Einwilligungen für besondere Aktivitäten einholen

Ferienfahrten & Reisen

  • Gruppenfahrten sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 10 jungen Menschen mit mindestens zwei volljährigen Betreuenden abzusichern
  • das Betreuerverhältnis von 1:10 ist nicht zu unterschreiten
  • optional: Mädchen und Jungen sollten die Möglichkeit haben, zwischen Betreuerin oder Betreuer zu wählen
  • Notfall­kontakte, Erste-Hilfe-Ausrüstung und Informationen über regelmäßige Medikamenteneinnahme (im Vorfeld abfragen)
  • Reise­­rücktritts- und Haftpflicht­versicherung empfehlenswert
  • Muster Elternbrief
  • Muster Fotogenehmigung
  • Muster Heimwehbrief


Anerkennung im Ehrenamt

Preisverleihung Junges Ehrenamt

Der Jugendring LKRos verleiht jährlich den Preis „Junges Ehrenamt" an besonders engagierte junge Menschen aus dem Landkreis Rostock. Nominierungen sind offen für alle Vereine und Initiativen.

Mehr zur Preisverleihung


JuLeiCa-Kurs beim Jugendring LKRos

Wir helfen bei der Suche nach JuLeiCa-Kursen – für alle, die Kinder- und Jugendgruppen ehrenamtlich leiten oder das planen.


Was der Jugendring unterstützt

  • Erstberatung zu Vereinsrecht, Versicherung und Förderanträgen
  • Vernetzung mit anderen Vereinen im Landkreis