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Kinderschutz

Grundlagentext Kinderschutz im Verein

Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung – auch rechtlich. Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verpflichtet Vereine und Träger zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dazu gehören ein institutionelles Kinderschutzkonzept, Verhaltenskodizes und klare Ansprechstrukturen im Ernstfall.
Kinderschutz – Regierungsportal M-V


Kinderschutzkonzepte entwickeln
Jeder Verein muss sein Kinderschutzkonzept individuell erarbeiten – passend zur eigenen Struktur und den eigenen Angeboten. Unterstützung bietet unter anderem Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e.V. in Güstrow.
Schabernack Güstrow
Kommunaler Sozialverband MV / Landesjugendamt

Erweitertes Führungszeugnis beantragen
Wer ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet und dabei beaufsichtigt, betreut oder ausbildet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (§ 72a SGB VIII). Für Ehrenamtliche ist es kostenfrei – dafür braucht es eine Bestätigung des Vereins.
Online-Antrag: fuehrungszeugnis.bund.de
Musterschreiben Vereinsbestätigung (DFB)