Antragsformulare
Freistellung im Ehrenamt (§ 8 KJfG M-V)
Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit haben Anspruch auf bis zu 5 Werktage Freistellung im Jahr – für Ferienfreizeiten, Jugendreisen oder Gruppenleiterschulungen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsentgelt beim LAGuS erstatten lassen.
Antragsformular Freistellung (LAGuS)
Antragsformular Arbeitsentgelterstattung (LAGuS)
Bildungsfreistellung (BfG M-V)
Beschäftigte können bis zu 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für anerkannte Weiterbildungen – auch für ehrenamtliche Qualifizierung – freigestellt werden.
Infos und anerkannte Veranstaltungen: weiterbildung-mv.de
JuLeiCa – Jugendleiter*innen-Card
Die JuLeiCa ist der bundesweite Ausweis für ehrenamtliche Jugendleiter*innen. Für den Abschluss der Schulung kann ebenfalls eine Freistellung beim Arbeitgeber beantragt werden.
Alle Infos zur JuLeiCa: ljrmv.de
EhrenamtsKarte MV beantragen
Die EhrenamtsKarte MV ist das offizielle Dankeschön des Landes an alle, die sich regelmäßig und freiwillig engagieren. Sie berechtigt zu Vergünstigungen bei zahlreichen Partnern in ganz MV – von Museen über Sport bis Kultur. Vereine können Sammelanträge für mehrere Ehrenamtliche gleichzeitig stellen.
Antrag EhrenamtsKarte MV (online & PDF)
Sammelantrag für Organisationen
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Wer ehrenamtlich tätig ist, ist nicht automatisch überall versichert – aber oft besser als gedacht. Das Land MV hat einen Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen, der Ehrenamtliche bei Unfällen absichert, sofern sie nicht bereits über ihren Träger versichert sind. Auch Haftpflichtfragen sind für Vereine relevant.
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche – Regierungsportal MV
Gemeinnützigkeit & Steuer – Infos für Vereine
Gemeinnützige Vereine genießen erhebliche steuerliche Vorteile – von der Körperschaftsteuer bis zur Umsatzsteuer. Voraussetzung ist eine ordentlich gestaltete Satzung und die regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Finanzamt. Wer Spenden ausstellen will, braucht den Freistellungsbescheid.
Steuerportal MV – Verein und Ehrenamt
Leitfaden für Vereine in MV (Regierungsportal)
Zuwendungsliste Geldauflagen (OLG Rostock)
Gemeinnützige Vereine können sich beim Oberlandesgericht Rostock in die Liste der Zuwendungsempfänger eintragen lassen. Damit können Bußgelder und Geldauflagen aus Strafverfahren an euren Verein weitergeleitet werden – eine oft unterschätzte Einnahmequelle. Frist: Vollständige Unterlagen bis 30. März des laufenden Jahres.
Antrag & Infos – OLG Rostock