JUGENDRING 
 LANDKREIS ROSTOCK 
 

Kriterien und Förderrichtlinien


Wer kann mitmachen?


  • Alter: 6 bis 27 Jahre
  • Wohnort: Landkreis Rostock
  • Voraussetzung: Eine gute Projektidee und einen Projektpaten

Projektpat:innen können Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte, Amtsverwaltungen, Kirchengemeinden oder auch Personen über 18 Jahre sein. Du hast noch keinen Patin? Kein Problem – wir helfen dir gern, eine geeignete Unterstützung zu finden.

Was wird gefördert?


Im Jahr 2026 können
pro Projekt bis zu 250 Euro beantragt werden. In Ausnahmen ist auch eine höhere Förderung möglich. 

Die Entscheidung hierüber obliegt alleine dem Jugendfonds- Rat. 

Gefördert werden Ideen, bei denen Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden – von der Planung bis zur Umsetzung.

Beispiele für förderfähige Vorhaben:


  • Aktionstage und Veranstaltungen
  • Freizeit- oder Bildungsangebote
  • Kreative, kulturelle oder künstlerische Aktionen
  • Ausstattung für Treffpunkte, Jugendclubs oder offene Räume
  • Workshops, Mitmachaktionen und vieles mehr


Diese Kosten können übernommen werden:


  • Materialkosten
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Übernachtungskosten und Eintrittsgelder
  • Verpflegungskosten
  • Transportkosten
  • Miete von Bühnen, Licht- oder Tontechnik
  • Nutzungskosten, Gestattungen, GEMA-Gebühren


Projektzeitraum


Alle Projekte im Jugendfonds müssen bis zum 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.


Auswahltermine 2026


Der Jugendfonds- Rat trifft sich ausschließlich online. Ihr könnt aber auch an diesen Auswahltreffen teilnehmen und euer Projekt dort selber vorstellen. Die ersten beiden Auswahltermine für 2026 sind:


29.04.2026, um 16.30 Uhr 

02.09.2026, um 16.30 Uhr 


Download Antragsformular Jugendfonds
Antrag Jugendfonds 2026.pdf (219.06KB)
Download Antragsformular Jugendfonds
Antrag Jugendfonds 2026.pdf (219.06KB)
Download Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis 2026.xls (17.5KB)
Download Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis 2026.xls (17.5KB)