JUGENDRING 
 LANDKREIS ROSTOCK 
 

Kriterien und Förderrichtlinien


Wer kann mitmachen?


  • Alter: 6 bis 27 Jahre
  • Wohnort: Landkreis Rostock
  • Voraussetzung: Eine gute Projektidee und einen Projektpaten

Projektpat:innen können Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte, Amtsverwaltungen, Kirchengemeinden oder auch engagierte Einzelpersonen über 18 Jahre sein. Du hast noch keinen Patin? Kein Problem – wir helfen dir gern, eine geeignete Unterstützung zu finden.

Was wird gefördert?


Im Jahr 2025 können pro Projekt maximal 250 Euro beantragt werden.
Gefördert werden Ideen, bei denen Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden – von der Planung bis zur Umsetzung.

Beispiele für förderfähige Vorhaben:


  • Aktionstage und Veranstaltungen
  • Freizeit- oder Bildungsangebote
  • Kreative, kulturelle oder künstlerische Aktionen
  • Ausstattung für Treffpunkte, Jugendclubs oder offene Räume
  • Workshops, Mitmachaktionen und vieles mehr


Diese Kosten können übernommen werden:


  • Materialkosten
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Übernachtungskosten und Eintrittsgelder
  • Verpflegungskosten
  • Transportkosten
  • Miete von Bühnen, Licht- oder Tontechnik
  • Nutzungskosten, Gestattungen, GEMA-Gebühren


Projektzeitraum


Die Projekte müssen im Zeitraum vom 15. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.


Download Antragsformular Jugendfonds
Antrag Jugendfonds 2025 beschreibbar.pdf (200.44KB)
Download Antragsformular Jugendfonds
Antrag Jugendfonds 2025 beschreibbar.pdf (200.44KB)